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   OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23   

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https://dejure.org/2023,22883
OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23 (https://dejure.org/2023,22883)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.08.2023 - 3 W 15/23 (https://dejure.org/2023,22883)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. August 2023 - 3 W 15/23 (https://dejure.org/2023,22883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • erbrechtsiegen.de

    Wirkung einer Vollmacht bei Erbanfall zugunsten der Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 168 ; BGB § 672 ; BGB § 173 ; GBO § 29
    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall zugunsten der Bevollmächtigten - Vollmacht über den Tod hinaus, Legitimationswirkung der Vollmacht, Erbenstellung der Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 168 ; BGB § 672 ; BGB § 173 ; GBO § 29
    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall zugunsten der Bevollmächtigten - Vollmacht über den Tod hinaus, Legitimationswirkung der Vollmacht, Erbenstellung der Bevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall zugunsten der Bevollmächtigten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Transmortale Vollmacht im Grundstücksverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitliche Grenzen einer Bevollmächtigung; Voraussetzungen der Annahme einer Bevollmächtigung über den Tod des Vollmachtgebers hinaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1458
  • FGPrax 2023, 241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14

    Grundbuchverfahren auf Löschung eines Nießbrauchs: Gültigkeit einer

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23
    Grundsätzlich gilt für diese Auslegung, je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse - hingegen weniger auf das Vermögen - des Auftragsgebers zugeschnitten ist, desto eher ist anzunehmen, dass der Auftrag mit dem Tod des Auftraggebers erlöschen soll (OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 34 Wx 265/14 - Rn.10, juris; MüKoBGB/F. Schäfer, 9. Aufl. 2023, BGB § 672 Rn. 8 - beckonline).

    Inhaltlich nimmt die Vollmacht auch ausschließlich Bezug auf vermögensrechtliche Vertretungsfälle, soweit konkretere Vertretungsfälle benannt werden (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des OLG München, Beschluss v. 07.07.2014, 34 Wx 265/14, Rn. 11 - juris, bei dem der Schwerpunkt der Bevollmächtigung gerade im persönlichen Bereich lag; vgl. andererseits auch OLG München, Beschluss v. 15.11.2011, 34 Wx 388/11, Rn.11 - juris, das sogar eine als "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" konzipierte Vollmacht als über den Tod hinaus bestehend angesehen hat).

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23
    Inhaltlich nimmt die Vollmacht auch ausschließlich Bezug auf vermögensrechtliche Vertretungsfälle, soweit konkretere Vertretungsfälle benannt werden (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des OLG München, Beschluss v. 07.07.2014, 34 Wx 265/14, Rn. 11 - juris, bei dem der Schwerpunkt der Bevollmächtigung gerade im persönlichen Bereich lag; vgl. andererseits auch OLG München, Beschluss v. 15.11.2011, 34 Wx 388/11, Rn.11 - juris, das sogar eine als "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" konzipierte Vollmacht als über den Tod hinaus bestehend angesehen hat).
  • OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23
    Im Gegensatz zu der vom Grundbuchamt benannten Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss v. 17.09.2002, 15 W 338/02 dort Rn. 12 - juris) ist dem Text der hier vorgelegten Vollmachterklärung auch nicht ausdrücklich zu entnehmen, dass ihr Zweck darin besteht, die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden.
  • KG, 02.03.2021 - 1 W 1503/20

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht des eine transmortale Vollmacht

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23
    Nach Auffassung des Senats ist die Vollmacht auch nicht dadurch erloschen, dass beide gemeinschaftlich Bevollmächtigte auch gemeinschaftlich Erben des zuletzt verstorbenen Vollmachtgebers geworden sein sollen (anders für den bevollmächtigten Alleinerben: OLG Hamm Beschluss vom 10.01.2013, 15 W 79/12 - FGPrax 2013, 148; differenzierend: OLG München Beschl. v. 31.8.2016 - 34 Wx 273/16 Rn. 18/19 - juris, wie hier: Kammergericht Beschl. v. 2.3.2021 - 1 W 1503/20 Rn. 4/5 - beck-online).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23
    Nach Auffassung des Senats ist die Vollmacht auch nicht dadurch erloschen, dass beide gemeinschaftlich Bevollmächtigte auch gemeinschaftlich Erben des zuletzt verstorbenen Vollmachtgebers geworden sein sollen (anders für den bevollmächtigten Alleinerben: OLG Hamm Beschluss vom 10.01.2013, 15 W 79/12 - FGPrax 2013, 148; differenzierend: OLG München Beschl. v. 31.8.2016 - 34 Wx 273/16 Rn. 18/19 - juris, wie hier: Kammergericht Beschl. v. 2.3.2021 - 1 W 1503/20 Rn. 4/5 - beck-online).
  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16

    Alleinerbe mit transmortaler Generalvollmacht - Entfallen der

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23
    Nach Auffassung des Senats ist die Vollmacht auch nicht dadurch erloschen, dass beide gemeinschaftlich Bevollmächtigte auch gemeinschaftlich Erben des zuletzt verstorbenen Vollmachtgebers geworden sein sollen (anders für den bevollmächtigten Alleinerben: OLG Hamm Beschluss vom 10.01.2013, 15 W 79/12 - FGPrax 2013, 148; differenzierend: OLG München Beschl. v. 31.8.2016 - 34 Wx 273/16 Rn. 18/19 - juris, wie hier: Kammergericht Beschl. v. 2.3.2021 - 1 W 1503/20 Rn. 4/5 - beck-online).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Unabhängig vom materiellen Erlöschen der Vollmacht wird allerdings zwischenzeitlich von einer in Rechtsprechung in Literatur weithin verbreiteten Meinung vertreten, dass hieraus nicht zwingend ein Hindernis für den grundbuchrechtlichen Vollzug der Eigentumsübertragung folge, da die Vollmacht nicht zwangsläufig wirkungslos werde, sondern ihre Legitimationswirkung bestehen bleiben könne (OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16, ZEV 2016, 656 = FGPrax 2016, 205 m. Anm. Bestelmeyer = ErbR 2017, 40 m. Anm. Wendt, mit ausführlicher Darlegung des Streitstands; KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 W 1503/20, ErbR 2021, 705 m. Anm. Wendt = DNotZ 2021, 703 m. Anm. Meier; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018 - 8 W 312/18, MittBayNot 2019, 578; OLG Bremen, Beschluss vom 31.08.2023 - 3 W 15/23, FGPrax 2023, 241; Herrler, DNotZ 2017, 508; Zimmer, NJW 2016, 3341; Wendt ErbR 2017, 19; Weidlich, ZEV 2016, 57; Reimann, ZEV 2016, 659; BeckOK GBO/Wilsch, 52. Ed. 1.3.2024, GBO § 35 Rn. 78; Bauer/Schaub/Schaub, 5. Aufl. 2023, GBO § 35 Rn. 50, 51; Demharter/Demharter, 33. Aufl. 2023, GBO § 19 Rn. 81b; jew. m.w.N.).
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